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Betreuungsweisungen

Wenn die Eltern aufgegeben haben, die jungen Menschen weder in der Schule noch andernorts Halt finden und einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen, gewährt das  Jugendgericht eine Betreuung, die sich über 6 Monate oder ein Jahr erstecken kann.

Die Sozialarbeiter der "Fähre" beschäftigen sich in diesen Fällen mit dem Einzelnen noch intensiver und hinterfragen die Persönlichkeitsentwicklung und das persönliche Umfeld, um im Betreuungszeitraum positiv auf die weitere Lebensgestaltung Einfluss nehmen zu können.

Konkret gibt die "Fähre" Hilfestellungen bei allen Alltagsproblemen, wobei die gesellschaftliche Integration und die schrittweise Verselbständigung, hin zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung, im Vordergrund stehen.