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Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)

Der TOA ist eine außergerichtliche Konfliktregelung, die in einem Strafverfahren die Einstellung eines förmlichen Verfahrens oder die Strafmilderung ermöglichen kann.

Die Konfliktregelung geschieht bürgernah, da sich die Betroffenen begegnen, sich aussprechen und durch die Vermittlung eines unparteiischen Konfliktberaters selbständig einigen.

Der TOA hat rechtsfriedenstiftende Funktion, da sich der Täter mit den Folgen seiner Tat aktiv auseinandersetzt und auch materielle Schäden ausgleichen kann.

Verfahrensrechtlich ist der TOA ein gesetzlich geregeltes Vorverfahren (§ 46a StGB) aus dem Bereich der Strafzumessung, was durch die Staatsanwaltschaft vor Erhebung der öffentlichen Klage angestrebt werden kann.

Können sich die Beteiligten einigen, ist die Chance auf die Einstellung des Verfahrens sehr hoch. Die Täter gelten nicht als vorbestraft und erhalten keine Eintragungen in das Erziehungsregister.

Unsere erfahrenen Konfliktberater übernehmen die Vermittlerrolle.