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gemeinnützige Freizeitarbeit

Zum Konzept des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) gehört es, gerade die individuellen Entwicklungen von Jugendlichen und Heranwachsenden zu berücksichtigen.

Durch entsprechende Weisungen und Auflagen, z.B. Arbeitsauflagen, kann dem Erziehungsgedanken des Gesetzes entsprochen werden.

Die Verfahren werden in der Regel nach vollständiger Erledigung der jeweiligen Auflage oder Weisung abgeschlossen.